Die Nominierungsfrist für die 3. Poetry Slam Landesmeisterschaft Steiermark & Kärnten endet am 1. September!
Nachstehend nochmals die Ausschreibung und die bis 7. 8. 2014 bereits qualifizierten SlammerInnen:
Ausschreibung
für die 3rd Poetry Slam Landesmeisterschaft Steiermark & Kärnten am 27. Sept 2014 im Stadttheater Leoben
Die “3rd Poetry Slam Landesmeisterschaft Steiermark & Kärnten” findet heuer zum dritten Mal im Stadttheater Leoben statt. Den Landesmeisterschaften wurde auf Grund der Quotenregelung heuer kein Nominierungsrecht für die deutschsprachigen Poetry Slam Meisterschaften „slam 2014“ zuerkannt; um jedoch die internationale Wertigkeit der Landesmeisterschaft zu betonen, wurde vom Vorstand der kulturinitiative tmbh beschlossen, den, dem Dialekt Poetry Slam zustehenden Quotenplatz dem Landesmeister / der Landesmeisterin zur Verfügung zu stellen.
Der Sieger, die Siegerin hat also einen Startplatz in Dresden !!!
Die Veranstaltung wird vom Gründervater des Poetry Slam in Österreich, dem Schriftsteller, Poetry Slammer und Slammaster Markus Köhle und von Tschif Windisch moderiert.
Die Teilnahmebedingungen bzw. Qualifikationskriterien wurden vom Vorstand der „Gesellschaft zur Realisierung internationaler Poetry Slams G.R.I.P.S.” gemeinsam mit der Veranstalterin “kulturinitiative tmbh” wie folgt festgelegt:
Nominierungsberechtigt sind
- Poetry Slam Leoben (Habakuk) 3 Startplätze
Daniel Teichert
Teresa Griesebner
NN
- Minoriten Slam Graz 3 Startplätze
Mario Tomic ?
NN
NN
- Kombüsen Slam Graz 3 Startplätze
Simon Tomaz
NN
NN
- Slam if you can (Klagenfurt) 2 Startplätze
Thomas Schwan
John Patrick Platzer
- Schicher Slam (St. Ulrich) 1 Startplatz
NN
- Titelverteidiger (Kuno Kosmos) 1 Startplatz
Kuno Kosmos
Für die von auswärts anreisenden Poetry SlammerInnen wird es Reisekosten (Bahntarif) geben; weiters wird versucht, auch heuer wieder im Stützpunkt des Roten Kreuzes (8700, Rot Kreuz Platz 1) ein “Katastrophenquartier” (Feldbettenlager) einzurichten.
Die “after-slam-party” ist – wie gewohnt – im “HABAKUK” vorgesehen !!!
Die Nominierung erfolgt durch den/die Slammaster der nominierungsberechtigten Slams wobei auf Herkunft bzw. Wohnort der SlammerInnen Rücksicht genommen werden soll.
Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Steiermärkischen Jugendgesetz – StJG 2013 hingewiesen!